Wer deckt Schäden im Gemeinschaftsbereich ab?
Bereiche wie das Innere des Gebäudes, Treppenhäuser, Aufzüge, der Garten oder der Parkplatz haben den Status „Gemeinschaftsbereich“.Wie Schäden in diesen Bereichen abgedeckt werden, ist häufig umstritten.
Wenn die Person, die den Schaden verursacht, bekannt ist:
Wenn anhand von Kameraaufzeichnungen oder Protokollen festgestellt werden kann, wer den Schaden im Gemeinschaftsbereich verursacht hat, werden die Reparaturkosten direkt von dieser Person erhoben.
Wenn die Person, die den Schaden verursacht hat, nicht identifiziert werden kann:
Wenn der Schaden natürlich entstanden ist oder der Verursacher nicht identifiziert werden kann;Die Kosten werden von allen Wohnungseigentümern im Verhältnis ihres Grundstücksanteils übernommen.